Rechtsprechung
RG, 15.12.1943 - VII 154/43 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Hat derjenige, der einem Mäkler für bestimmte Zeit einen Alleinauftrag zur Vermittlung des Verkaufs einer fremden, der Verfügung des Auftraggebers nicht unterliegenden Sache erteilt, dafür einzustehen, daß während dieser Zeit auch der Verfügungsberechtigte nicht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 172, 187
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.02.1967 - VIII ZR 215/64
Voraussetzungen des Anspruchs eines Maklers auf Zahlung einer Provision - …
Eine Klausel, durch die sich der Makler mehr versprechen läßt, als ihm das Gesetz gewährt, findet ihre Grenze an dem, was im redlichen Verkehr zulässig ist (RGZ 172, 187, 189 = DR 1944, 409). - BGH, 06.11.1967 - VIII ZR 81/65
Makierprovision als Vertragsstrafe
Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen findet eine Klausel, durch die sich der Makler mehr versprechen läßt, als ihm das Gesetz gewährt, ihre Grenze an dem, was im redlichen Verkehr zulässig ist (RGZ 172, 187, 189 = DR 1944, 409; Urt. des erkennenden Senats vom 22. Februar 1967 - VIII ZR 215/64 = NJW 1967, 1225).